Welche Behandlungsformen gibt es in der Neurologie?

Oftmals ist der Begriff Ergotherapie eher unbekannt. Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die nun zum ersten Mal Kontakt zu einer Ergotherapeutin suchen.
Die Arbeitsfelder sind so unterschiedlich, wie in der Medizin allgemein.
Ich biete Behandlungen für Menschen mit neurologischen Erkrankungen an. Eine erste grobe Unterscheidung wird in diesen Bereich zwischen neuropsychologischer Therapie und neurophysiologischer Therapie getroffen.
Wenn Sie, z.B. nach einenm Schlaganfall, wieder Gehen, sich selbstständig Anziehen oder eine Tasse greifen möchten, handelt es sich um eine neurophysiologische Behandlung. Ergotherapeutische Interventionen zielen hierbei auf die Normalisierung von Bewegungen des Körpers ab.
Eine neuropsychologische Behandlung kommt in Betracht, wenn Sie Informationen leicht vergessen, den Weg von Ihrer Wohnung zum Supermarkt in Charlottenburg nicht mehr finden oder vielleicht ihr Smartphone nicht benutzen können. Es handelt sich hierbei um ein Training der kognitiven Funktionen.
Ergotherapeuten kümmern sich allerdings nicht nur um Körperfunktionen. Zwei wesentliche Bereiche sind die Teilhabe und Partizipation des Menschen. Dies kann zum Beispiel die Benutzung des öffentlichen Nahverkehres sein, um seine Kinder zu besuchen. Vielleicht möchten Sie aber auch mal wieder in ein Kino gehen und wissen nicht, wie Sie das möglich machen können. Auch die Anbindung und der Besuch an eine Selbsthilfegruppe sind eine Frage der Partizipation.
Manchmal führt eine Erkrankung auch dazu, dass die Selbstversorgung in der eigenen Wohnung eingeschränkt ist. Hier kann eine Wohnraumanpassung in Betracht kommen, damit Sie in Ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden. In diesem Kontext ist auch der Einsatz von Hilfsmitteln und Alltagshilfen ein Thema.
Ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit sind meine Ziele.

Gesetzliche Zuzahlung

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, besteht eine Zuzahlungspflicht für Therapien. Pro Verordnung wird eine Gebühr von 10 € und 10% der Vergütung, der erbrachten Leistungen, fällig.
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Diese erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sofern Sie eine Befreiung erhalten haben und das noch nicht auf der Verordnung vermerkt ist, können Sie die Befreiung vorzeigen. Die Änderung kann dann durch mich erfolgen.

Terminabsage

Bitte sagen Sie einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Sollten Sie dies nicht rechtzeitig tun, kann Ihnen der Ausfall in Rechnung gestellt werden.